Spendenquittung

Bitte notieren Sie immer Ihre Anschrift in den Feldern „Verwendungszweck“ Ihres Überweisungsträgers. Nur wenn wir Ihre Anschrift haben, erhalten Sie von uns postalisch und automatisch eine Spendenquittung.

Das Versenden der Spendenquittungen dauert maximal sechs Wochen. Bei regelmäßigen Spenden versenden wir am Anfang des Folgejahres eine Sammel-Spendenquittung.

Bitte beachten Sie, dass die Banken nicht immer alle Angaben von einem Überweisungsträger korrekt übertragen. Unter diesen Umständen können wir eine Spende nicht eindeutig dem Absender zuordnen. Wenn Sie länger als sechs Wochen auf Ihre Spendenquittung warten, rufen Sie uns bitte an.

Bitte beachten Sie: Aus datenschutzrechtlichen Gründen versenden wir Spendenbescheinigungen nicht per E-Mail.

Die Bärenherz Stiftung ist eine als gemeinnützig anerkannte Stiftung und es gelten die allgemeinen steuerlichen Vergünstigungen des Spenden- und Zuwendungsrechts. Eine Spende ist also gegen Vorlage einer Spendenquittung beim Finanzamt steuerlich absetzbar. Spenden an gemeinnützige Organisationen können bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu vier Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgabe geltend gemacht und von der Steuer abgesetzt werden.

Spenden bis 300 Euro / Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung

Spenden bis 300 Euro können ohne amtliche Spendenquittung mit dem Einzahlungsbeleg Ihrer Überweisung oder Ihrer Buchungsbestätigung (Kontoauszug) beim Finanzamt eingereicht werden.

Für diesen vereinfachten Spendennachweis benötigt das Finanzamt zusätzlich einen vom Zahlungsempfänger hergestellten Beleg.

Diesen können Sie hier herunterladen:

Vordruck als PDF

 

Spenden/Spendenquittungen zum Jahreswechsel 2023/2024

Per Überweisung

Sie möchten eine Spendenquittung noch für das Jahr 2023 ausgestellt bekommen? Bitte bedenken Sie, dass eine Überweisung in der Regel ein bis zwei Banktage bis zur Gutschreibung auf unserem Konto benötigt. Am Jahresende manchmal auch mehr. Ihre Geldspende muss daher spätestens am 30.12. einem unserer Konten gutgeschrieben sein. Für Geldspenden, die nach dem 30.12. bei uns eingehen, kann eine Spendenbescheinigung erst für das darauffolgende Jahr ausgestellt werden.

Per Onlinespende (Lastschrift/PayPal)

Sie möchten eine Spendenquittung noch für das Jahr 2023 ausgestellt bekommen? Dann sollte Ihr Auftrag zur Onlinespende bitte bis spätestens Dienstag, 19.12.2023, 12 Uhr, bei uns vorliegen. Geht Ihr Auftrag später bei uns ein, können wir eine Spendenquittung für 2023 nicht mehr garantieren, denn aufgrund der Interbankengeschäftstage und der Feiertage am Jahresende kann die Bearbeitung mehr als fünf Geschäftstage in Anspruch nehmen.

Spendenquittungen

Ausschlaggebend für das Datum der Zuwendung ist immer der Tag, an welchem Ihre Spende auf unserem Konto eingegangen ist.

Unser kleines Verwaltungsteam bemüht sich, Zuwendungsbestätigungen zeitnah zu versenden. Gleichwohl kann dies am Jahresende bis zu vier Wochen nach Spendeneingang auf unserem Konto dauern.

 

Spendenkonten

Wiesbadener Volksbank
IBAN: DE07 5109 0000 0000 0707 00
BIC: WIBADE5W

Deutsche Bank Wiesbaden
IBAN: DE21 5107 0024 0018 1818 00
BIC: DEUTDEDB510

Nassauische Sparkasse
IBAN: DE91 5105 0015 0222 0003 00
BIC: NASSDE55

Ansprechpartnerin

Melanie Kokenbrink
Spendenverwaltung

Telefon: 0611 / 360 11 10 0
E-Mail: m.kokenbrink@baerenherz.de

Ansprechpartner

Florian Wallner
Spendenverwaltung, Bußgelder

Telefon: 0611 / 360 11 10 0
E-Mail: f.wallner@baerenherz.de