Sachspenden
Sie möchten das Kinderhospiz mit einer Sachspende bedenken? Vielen Dank, dass Sie an uns denken, wir bitten aber vorab um einen Anruf. Wir klären dann gerne ab, ob die Sachen auch wirklich benötigt werden; zudem sind die Lagerkapazitäten sehr begrenzt.
Gerne informieren wir sie über konkrete Sachspenden, die aktuell benötigt werden.
Spenden von Plüschtieren und Spielzeugen
Häufig erreichen uns Angebote für neue oder gebrauchte Plüschtiere und Spielzeuge, die wir leider ablehnen müssen. Die Plätze des Kinderhospizes sind in der Regel mit Kindern belegt, deren körperliche Fähigkeiten und Wahrnehmungen sehr begrenzt sind. Aufgrund ihrer Erkrankung können sie ihre Wünsche nicht äußern und haben keine materiellen Bedürfnisse. Unsere kleinen Gäste können nicht wie gesunde Kinder spielen, weswegen sie therapeutische Spielmaterialien oder besondere Hilfsmittel benötigen, die sich an ihren individuellen Fähigkeiten und Bedürfnissen orientieren. Aus hygienischen Gründen dürfen wir leider keine gebrauchten Spielsachen und Stofftiere annehmen, selbst wenn die Dinge neuwertig, unbespielt oder unbeschmust sind. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!
Zuwendungsbestätigung für Sachspenden
Gutes tun mit einer Sachspende kann manchmal schwer sein, da es einige bürokratische Vorgaben des Finanzamtes zu beachten gibt. Wir bitten Sie vorab um ein kurzes Telefonat, um die Voraussetzungen hierfür zu klären. Hier schon mal eine kurze Vorab-Information zum Thema:
Neue Sachgegenstände
Aus dem Betriebsvermögen:
Es kann nur über den Betrag eine Zuwendungsbestätigung ausgestellt werden, der dem Betriebsvermögen zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer entnommen wurde.Vom schenkenden Unternehmen benötigt die Bärenherz Stiftung eine Rechnung oder einen Beleg, aus der der Umsatzsteueranteil deutlich hervor geht und mit dem Hinweis:
Wir verzichten auf Begleichung der Rechnung und bitten stattdessen um Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung.
Aus dem Privatvermögen:
Hier verhält es sich ebenso. Bitte reichen Sie uns eine Rechnung wie oben beschrieben ein, mit dem entsprechenden Hinweis.
Gebrauchte Sachgegenstände
Bei gebrauchten Sachgegenständen aus dem Privatvermögen kann nur der allgemeine Verkehrs- bzw. Marktwert angesetzt werden; notfalls ist der Wert bei einem sachkundigen Händler zu ermitteln. Es ist also nur der Wert anzusetzen, den die Bärenherz Stiftung bezahlen würde, um das Wirtschaftsgut zu erwerben.
Bei gebrauchten Gegenständen aus dem Betriebsvermögen des Spenders ist der Entnahmewert anzusetzen; d.h. die Entnahme wird wie ein Umsatzerlös behandelt und ist somit umsatzsteuerpflichtig. Es ist also sinnvoll, Spenden aus dem Betriebsvermögen zum geringst möglichen Wert anzusetzen und bei vollständig abgeschriebenen Gegenständen (ohne Buchwert) ganz auf eine Zuwendungsbestätigung zu verzichten.
Bärenherz erstellt eine Zuwendungsbestätigung über den kompletten Rechnungsbetrag, also inklusive Umsatzsteuer. Es kann immer nur der Warenwert bescheinigt werden.