Freistellungsbescheid
Wir sind wegen Förderung der Jugendhilfe nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid des Finanzamtes Wiesbaden I, Steuernummer 40 250 5308 3 vom 03.06.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum 2020 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Die Freistellungsbescheinigung für die Bärenherz Stiftung wurde durch das Finanzamt Wiesbaden erteilt und zeigt an, dass wir steuerbegünstigt und berechtigt sind, Zuwendungsbestätigungen auszustellen.
Die Freistellungsbescheinigung ist gültig bis zum 31.12.2023. Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne eine Kopie dieses Freistellungsbescheids zu.
Den aktuellen Freistellungsbescheid zum Herunterladen finden Sie hier