Geldauflagen/ Bußgelder

Durch die Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern tragen die Verantwortlichen in Strafgerichten und Staatsanwaltschaften, in Finanzämtern und in Familienkassen dazu bei, die Arbeit der Bärenherz Stiftung zu unterstützen und langfristig zu sichern.

 

Konto für Geldauflagen/Bußgelder

Empfänger: Baerenherz Stiftung

Bank: Wiesbadener Volksbank

IBAN: DE06 5109 0000 0000 0707 18

BIC: WIBADE5W

BLZ: 510 900 00

Konto: 70 718

 

Bitte für Geldauflagen ausschließlich dieses Konto nutzen. Geben Sie in jedem Fall das Aktenzeichen des Verfahrens als Verwendungszweck an.

 

Informationen für Zahlungspflichtige

Damit wir Ihre Zahlungen korrekt verbuchen und fristgerecht den Behörden rückmelden können, beachten Sie bitte die folgenden Punkte:

1. Geben Sie bei allen Überweisungen das Ihnen von der Behörde zugewiesene Aktenzeichen an. Nur so kann Ihre Zahlung zugeordnet und dem Gericht gemeldet werden.

2. Wir melden jeden Zahlungseingang an das Gericht oder andere zuweisende Behörden. Ebenso melden wir nicht gezahlteGeldauflagen und Bußgelder nach Ablauf der angegebenen Frist.   

3. Sie können Ihre Bußgeld-Zahlung nicht von der Steuer absetzen und bekommen daher von uns keine Spendenquittung ausgestellt. Geldauflagen und Bußgelder gelten nicht als freiwillige, abzugsfähige Spende nach §10 b des Einkommensteuergesetzes. Geben Sie daher nie als Betreff „Spende“ an. Dies könnte für Sie zu Nachteilen führen.

4. Haben Sie bei Ihrer Überweisung vergessen, das Aktenzeichen anzugeben oder versehentlich auf das Spendenkonto überwiesen, teilen Sie uns dies bitte mit.

5. Wir dürfen über Ratenzahlungen, Aufschub oder Reduzierung der Zahlung nicht entscheiden. Das kann ausschließlich die zuweisende Behörde. 

6. Falls Sie einen Dauerauftrag für Ihre Ratenzahlung einrichten, denken Sie bitte daran, diesen rechtzeitig zu kündigen. Zu viel gezahlte Gelder erhalten Sie selbstverständlich zurück erstattet.

 

Informationen für Zuweisende

Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Zuweisungen und stellen unsererseits Folgendes sicher:

1. Wir führen ein separates Geldauflagen-Konto und gewährleisten, dass keine Zuwendungsbestätigung für Auflagen erstellt wird.

2. Wir melden alle Zahlungseingänge unverzüglich an die zuweisende Stelle.

3. Wir garantieren diskrete Abwicklung und die Einhaltung der Richtlinien im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung.

4. Wir legen fristgerecht einen Rechenschaftsbericht über die zugewiesenen Beträge und die Verwendung der Gelder vor.

5. Wir sind seit 2003 als gemeinnützig anerkannt. Aktuell gilt der Freistellungsbescheid des Finanzamt Wiesbaden I vom 03.06.2022, den Sie sich hier herunterladen können.

6. Wir stellen Ihnen gerne Überweisungsträger oder Aufkleber unseres Geldauflagenkontos zur Verfügung. Die Überweisungsträger stehen hier zum Download bereit. Bei Bedarf senden wir sie Ihnen gerne auch zu.

Für die Zusendung von Aufklebern wenden Sie sich bitte an Florian Wallner unter der Telefonnummer 0611-360 11 10 15 oder unter geldauflagen@remove-this.baerenherz.de.

 

Ansprechpartner

Florian Wallner
Spendenverwaltung, Bußgelder

Telefon: 0611 / 360 11 10 0
E-Mail: f.wallner@baerenherz.de