Spenden zu besonderen Anlässen
Möchten auch Sie einen persönlichen Anlass nutzen, um die Bärenherz Stiftung zu unterstützen? Wir sagen Ihnen in unserem Flyer zur Anlassspende, wie das geht.
Spenden sammeln zu freudigen Anlässen
Möglichkeit 1: Sie überweisen den gesammelten Betrag
Ihre Gäste können direkt auf Ihrer Feier spenden, wenn Sie zum Beispiel unsere Spendenbox oder ein eigenes Spendenbehältnis aufstellen. Sinnvoll ist es, wenn Sie Ihre Gäste bereits vorab in den Einladungen darüber informieren. Wenn Sie uns das gesammelte Geld anschließend per Überweisung zukommen lassen, erhalten Sie als Spendeninitiator/in über den Gesamtbetrag eine Zuwendungsbestätigung.
Wir versenden gern auch Zuwendungsbetätigungen an Ihre Gäste. Hierzu überweisen Sie uns bitte den Gesamtbetrag und geben uns eine Liste mit Name, Adresse und Spendenbetrag der Personen, die eine Zuwendungsbestätigung erhalten sollen. Bitte beachten Sie, dass die Weitergabe der persönlichen Daten Ihrer Gäste deren Einverständnis voraussetzt.
Gerne schicken wir Ihnen kostenlos Informationsmaterial über die Bärenherz Stiftung zu, welches Sie Ihren Einladungen beilegen oder auf Ihrer Feier auslegen können.
Möglichkeit 2: Ihre Gäste überweisen selbst
Vor der Feier
Bitte informieren Sie uns, dass Sie zu Spenden aufrufen möchten. Wir notieren Ihre Adresse, das Datum der Feier und das von Ihnen gewählte Stichwort, welches Ihre Gäste auf der Überweisung angeben sollen. Dieses Stichwort ermöglicht es uns, die eingehenden Spenden Ihrer Gäste Ihrem Aufruf zuzuordnen.
Bitte vermerken Sie in Ihren Gästeeinladungen:
- dass Sie sich anstelle von Geschenken eine Spende zugunsten der Bärenherz Stiftung wünschen,
- unser Spendenkonto für die Überweisung: DE21 5107 0024 0018 1818 00 (Deutsche Bank),
- das von Ihnen gewählte Stichwort, welches Ihre Gäste auf der Überweisung angeben sollen.
Gerne schicken wir Ihnen kostenlos Informationsmaterial über die Bärenherz Stiftung zu, welches Sie Ihren Einladungen beilegen oder auf Ihrer Feier auslegen können.
Nach der Feier
Etwa drei Wochen nach der Feier schicken wir Ihnen eine Auflistung mit allen Namen der Spendenden und den eingegangenen Gesamtbetrag. Die Nennung der einzelnen Beträge mit Namen ist uns laut Datenschutzgesetz untersagt.
In dieser Liste sehen Sie auch, ob uns von den Spendenden eine Anschrift vorliegt. Sie können uns gerne fehlende Adressen nachreichen, das Einverständnis Ihrer Gäste vorausgesetzt.
Über diesen Gesamtbetrag dürfen wir Ihnen als Initiator/in leider keine Zuwendungsbestätigung ausstellen, da sich der Betrag aus Einzelspenden zusammensetzt und hierfür die jeweiligen Spendenden die Spendenquittung erhalten. Der Anspruch hierfür ist nicht übertragbar. Hier richten wir uns nach den sehr strengen Vorschriften des Finanzamtes.
Dank an Ihre Gäste
Ihre Gäste erhalten von uns per Post einen Dankesbrief und eine Spendenquittung, sofern auf deren Überweisung eine vollständige Adresse angegeben war. Sie können uns auch die fehlenden Adressen nachreichen, das Einverständnis Ihrer Gäste vorausgesetzt.
Bärenpost
Zweimal im Jahr erscheint die Bärenpost, unser postalischer Newsletter mit aktuellen Informationen für alle Spender und Interessenten. Gerne senden wir die Bärenpost auch den Spendenden auf Ihrer Liste zu. Bitte informieren Sie uns, falls Sie dies nicht wünschen.
Wir halten uns streng an die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und versichern Ihnen, dass wir keinerlei Adressen an Dritte weitergeben.
Kondolenzspende
Vor der Trauerfeier
Bitte informieren Sie uns, dass Sie anlässlich eines Trauerfalls zu Spenden aufrufen möchten. Wir notieren Ihre Adresse, den Namen der verstorbenen Person, den Termin der Trauerfeier und das von Ihnen gewählte Stichwort. Dieses Stichwort ermöglicht es uns, eingehende Spenden Ihrem Aufruf zuzuordnen.
Für Ihre Traueranzeige schlagen wir Ihnen den folgenden Text vor:
„Statt Blumen freuen wir uns über Spenden zugunsten der Bärenherz Stiftung.
DE21 5107 0024 0018 1818 00 (Deutsche Bank), Stichwort: Name des/der Verstorbenen“
Wenn Sie Informationsmaterial über die Bärenherz Stiftung möchten, schicken wir Ihnen dieses gerne kostenlos zu.
Nach der Trauerfeier
Etwa drei Wochen nach der Trauerfeier schicken wir Ihnen eine Auflistung mit allen Namen der Spender und den eingegangenen Gesamtbetrag. Eine Nennung der einzelnen Beträge mit Namen ist uns laut Datenschutzgesetz untersagt. Über diesen Gesamtbetrag dürfen wir leider keine Zuwendungsbestätigung für Angehörige ausstellen, da er sich aus vielen Einzelspenden zusammensetzt und hierfür die jeweiligen Spender die Zuwendungsbestätigung erhalten. Hier richten wir uns nach den sehr strengen Vorschriften des Finanzamtes.
Dank an Ihre Gäste
Ihre Trauergäste erhalten von uns einen Dankesbrief und eine Spendenquittung, sofern auf deren Überweisung eine vollständige Adresse angegeben war. Gerne können Sie uns fehlende Adressen nachreichen, das Einverständnis der Spender vorausgesetzt.
Bärenpost
Zweimal im Jahr erscheint die Bärenpost, unser postalischer Newsletter mit aktuellen Informationen für alle Spender und Interessenten. Gerne senden wir die Bärenpost auch den Spendern auf Ihrer Liste zu. Bitte informieren Sie uns, falls Sie dies nicht wünschen.
Wir halten uns streng an die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und versichern Ihnen, dass wir keinerlei Adressen an Dritte weitergeben.