Das Stifterdarlehen

Ein Garant für Ihre Flexibilität

 

Mit einem Stifterdarlehen haben Sie die Möglichkeit, die Bärenherz Stiftung mit einer Summe ab 10.000 Euro langfristig zu unterstützen. Sie schließen mit uns einen Darlehensvertrag über die von Ihnen gewählte Summe und stellen dieses Geld zinslos und unbefristet für die Unterstützung der geförderten Einrichtungen zur Verfügung. Jedoch haben Sie die Möglichkeit, diesen Vertrag jederzeit zu kündigen und erhalten dann die gesamte Darlehenssumme ungeschmälert zurück.

In diesem Fall wird Bärenherz die Zinsen aus der Geldanlage Ihres Darlehens für die Dauer der Leihgabe einbehalten und satzungsgemäß verwenden.

Fordern Sie die Darlehenssumme nicht zurück, fällt das Geld nach Ihrem Tode vereinbarungsgemäß Bärenherz zu. Es wird somit zu einer Testamentsspende.

Dank des Stifterdarlehens werden Sie Stifter auf Zeit für den Fall, dass Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse sich verändern, und Sie die Rücklage wieder für sich benötigen.

Wenn Sie das Geld nicht mehr für sich brauchen, verbleibt es bei Bärenherz, ohne dass Sie noch einmal aktiv werden müssen und trägt auf Dauer zu der Unterstützung, Entlastung und Begleitung von Familien mit Hospizkindern bei.

Wenn es für Sie in Frage kommt, uns ein Stifterdarlehen zu gewähren, besprechen wir alle Details gerne mit Ihnen persönlich.

Ihre Ansprechpartnerin bei der Bärenherz Stiftung ist Diana Stein

d.stein@remove-this.baerenherz oder 0611 3601110-10.

Ansprechpartnerin

Diana Stein
Testamentsspenden und Nachlassverwaltung

Telefon: 0611 / 360 11 10 10
E-Mail: d.stein@baerenherz.de