
Melanie Kokenbrink
Verwaltung,
Spendenquittungen,
Büroorganisation
Telefon: 0611 / 360 11 10-14
E-Mail:
kokenbrink@baerenherz.de


Wichtige Informationen zu Ihrer Spende
Sehr gerne senden wir Ihnen für Ihre Spende oder Ihre Zustiftung eine Zuwendungsbestätigung zu. Leider kommt es aber immer wieder vor, dass wir diese Spendenquittungen wegen fehlender Adresse nicht versenden können oder die Post als „unzustellbar“ zurückkommt.
Ihre Bank überträgt leider nicht immer alle Angaben, die Sie auf Ihrem Überweisungsträger machen, korrekt und vollständig. Eventuelle Schreibfehler oder ein zu lange Adresse können leicht dazu führen, dass wir eine Spende nicht dem richtigen Absender zuordnen können.
Wir bitten Sie, bei jeder Zahlung Ihre vollständige Adresse im Feld „Verwendungszweck“ der Überweisung einzutragen.
Sollten Sie dann binnen drei Monaten keine Spendenquittung von uns erhalten haben, melden Sie sich freundlicherweise telefonisch oder per Mail bei uns.
Auch bezüglich unseres Newsletter „Bärenpost“ sind wir dankbar für Hinweise, falls sich Ihre Anschrift oder Ihr Familienstand geändert haben, wir Ihren Namen falsch schreiben oder Sie die „Bärenpost“ eventuell doppelt oder gar nicht bekommen.
Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe,
Ihre Bärenherzverwaltung
Da die Bärenherz Stiftung eine als gemeinnützig anerkannte Stiftung ist, gelten die allgemeinen steuerlichen Vergünstigungen des Spenden- und Zuwendungsrechts. Dies bedeutet, dass Zuwendungen gegen Vorlage einer Zuwendungsbestätigung beim Finanzamt als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden können. Diese Steuerminderung gilt sowohl bei der Einkommenssteuer, der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer.
Geldspenden, für die eine Spendenbescheinigung für das laufende Jahr ausgestellt werden soll, müssen spätestens am 31.12. einem unserer Konten gutgeschrieben sein. Für Geldspenden, die nach dem 31.12. bei uns eingehen, kann eine Spendenbescheinigung erst für das darauffolgende Jahr ausgestellt werden.
Unser kleines Verwaltungsteam bemüht sich, Zuwendungsbestätigungen zeitnah zu versenden, gleichwohl dauert dies ca. vier Wochen nach Spendeneingang auf unserem Konto.
Wichtig!
Einzugsermächtigungen mit Spendenquittungswunsch für das laufende Jahr müssen uns bis zum 27.12. vorliegen, ansonsten können wir einen zeitgerechten Einzug nicht garantieren.

Melanie Kokenbrink
Verwaltung,
Spendenquittungen,
Büroorganisation
Telefon: 0611 / 360 11 10-14
E-Mail:
kokenbrink@baerenherz.de

Liebe Spender,
wir veröffentlichen auf dieser Seite Berichte von Spendenaktionen. Dies gibt nur einen Teil der Aktionen wieder, weil uns nicht immer ein Bericht vorliegt.
Für die zur Verfügung gestellten Berichte möchten wir an dieser Stelle einen BÄRENDANK sagen!