Sachspenden

Bitte melden Sie sich für Sachspenden vorher bei der Stiftung. Wir können Ihnen dann sagen, ob die Sachen überhaupt benötigt werden, denn unsere Lagerkapazitäten und die des Kinderhospiz sind begrenzt.

Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.

Zuwendungsbestätigung für neue Sachgegenstände

Aus dem Betriebsvermögen:
Es kann nur über den Betrag eine Zuwendungsbestätigung ausgestellt werden, der dem Betriebsvermögen zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer entnommen wurde.

Vom schenkenden Unternehmen benötigt die Bärenherz Stiftung eine Rechnung oder einen Beleg, aus der der Umsatzsteueranteil deutlich hervor geht und mit dem Hinweis:

Wir verzichten auf Begleichung der Rechnung und bitten stattdessen um Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung.

Aus dem Privatvermögen:
Hier verhält es sich ebenso: bitte reichen Sie uns eine Rechnung wie oben beschrieben ein, mit dem entsprechenden Hinweis.

Zuwendungsbestätigung für gebrauchte Sachgegenstände

Bei gebrauchten Sachgegenständen aus dem Privatvermögen kann nur der allgemeine Verkehrs- bzw. Marktwert angesetzt werden; notfalls ist der Wert bei einem sachkundigen Händler zu ermitteln. Es ist also nur der Wert anzusetzen, den die Bärenherz Stiftung bezahlen würde, um das Wirtschaftsgut zu erwerben.

Bei gebrauchten Gegenständen aus dem Betriebsvermögen des Spenders ist der Entnahmewert anzusetzen; d.h. die Entnahme wird wie ein Umsatzerlös behandelt und ist somit umsatzsteuerpflichtig. Es ist also sinnvoll, Spenden aus dem Betriebsvermögen zum geringst möglichen Wert anzusetzen und bei vollständig abgeschriebenen Gegenständen (ohne Buchwert) ganz auf eine Zuwendungsbestätigung zu verzichten.

Bärenherz erstellt eine Zuwendungsbestätigung über den kompletten Rechnungsbetrag, also inklusive Umsatzsteuer. Es kann immer nur der Warenwert bescheinigt werden.

 

Aufwandsspenden

Dies sind Spenden, bei denen der Spender auf die Bezahlung einer erbrachten Lieferung oder Leistung verzichtet, der ihm für die Bärenherz Stiftung entstanden ist.

Eine Auszahlung an den Spender erfolgt nicht. Die Bärenherz Stiftung kann eine Zuwendungsbestätigung über den Verzichts- bzw. Rechnungsbetrag ausstellen.

Ansprechpartnerinnen

Melanie Kokenbrink

Verwaltung,
Spendenquittungen,
Büroorganisation

Telefon: 0611 / 360 11 10-14
E-Mail:
kokenbrink@baerenherz.de

Helga Wagner

Verwaltung,
Spendenquittungen

Telefon: 0611 / 360 11 10-15
E-Mail:
wagner@baerenherz.de

Wir sagen Danke

Liebe Spender,

wir veröffentlichen auf dieser Seite Berichte von Spendenaktionen. Dies  gibt nur einen Teil der Aktionen wieder, weil uns nicht immer ein Bericht vorliegt.

Für die zur Verfügung gestellten Berichte möchten wir an dieser Stelle einen BÄRENDANK sagen!