Geldauflagen

Geldauflagen sind Zahlungen aus Ermittlungs- und Strafverfahren, zu denen Privatpersonen oder Unternehmen per Gerichtsentscheid oder durch ein Übereinkommen mit der Staatsanwaltschaft verpflichtet werden.

Sie werden in Fällen geringer Schuld verhängt, wenn entweder kein öffentliches Interesse an einer weiteren Strafverfolgung besteht oder wenn eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird.

Richter, Staatsanwälte und Amtsanwälte bestimmen unabhängig und weisungsfrei, ob eine Geldauflage in die Staatskasse fließt oder einer gemeinnützigen Vereinigung zugute kommt. Auch welche Einrichtung bedacht wird, liegt im jeweiligen freien Ermessen.

Konto für Geldauflagen:

Wiesbadener Volksbank
BLZ: 510 900 00
Kto.-Nr.: 70 718

Bitte für Geldauflagen ausschließlich dieses Konto benutzen und geben Sie in jedem Fall das Aktenzeichen des Verfahrens als Verwendungszweck an.

Freistellungsbescheid

 

Selbstverständlich können diese Dokumente auch zugeschickt werden:

Diana Stein
Öffentlichkeitsarbeit, Fundraising

Telefon: 06 11 / 360 11 10-11
E-Mail: stein@baerenherz.de

Diana Stein

Öffentlichkeitsarbeit, Fundraising

Telefon: 06 11 / 360 11 10-11
E-Mail: stein@baerenherz.de

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